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   BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77   

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https://dejure.org/1978,102
BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77 (https://dejure.org/1978,102)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1978 - 5 AZR 132/77 (https://dejure.org/1978,102)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 (https://dejure.org/1978,102)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 181
  • BB 1978, 1521
  • DB 1978, 1887
  • DB 1979, 1887
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77
    Im vorliegenden Falle war daher zu entscheiden, ob die Beklagte eine willkürliche Differenzierung vor genommen hat, d.h. ob die unterschiedliche Behandlung auf unsachlichen oder sachfremden Gründen beruht (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 Aufl., Bd. I, § 48 a II 3, S. 424; Nikisch, Arbeitsrecht, 3- Aufl., Bd. I, § 37 I 5, S. 5o1; BAG ständige Rspr. zuletzt Urt. v. 8 . Dezember 1977 - 5 AZR 53o/76 " [demnächst] AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 06.06.1974 - 3 AZR 44/74

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77
    Wirtschaftliche Schwierigkeiten können zwar grundsätzlich einen sachlichen Grund für differenzierte Gehaltserhöhungen ab geben (zu den ähnlich gelagerten Fällen finanzieller Erwägungen bei Verbesserungen von Versorgungsberechtigung vgl. BAG AP Nr. 165 zu § 242 BGB Ruhegehalt [ai III 2 c der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Nach dem mit der Gehaltserhöhung verfolgten Zweck ist zu beurteilen, ob der von ihr ausgeschlossene Personenkreis zu Recht ausgenommen wird (Senat 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 42 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 14, zu 4 der Gründe; BAG 11. September 1985 - 7 AZR 371/83 - BAGE 49, 346, 360).
  • ArbG Paderborn, 06.07.2023 - 1 Ca 54/23

    Arbeitsrecht: Die Inflationsausgleichsprämie muss nicht allen Mitarbeitenden

    Nach dem mit der Gehaltserhöhung verfolgten Zweck ist zu beurteilen, ob der ausgeschlossene Personenkreis zu Recht ausgenommen wird (BAG, 17.05.1978, 5 AZR 132/77).
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer

    dazu statt vieler dazu nur BAG 17.5.1978 - 5 AZR 132/77 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 42 [4.]: "Daraus folgt, dass zunächst der Zweck der betreffenden Maßnahme zu ermitteln und danach zu beurteilen ist, ob der von der begünstigenden Maßnahme ausgeschlossene Personenkreis berechtigterweise außerhalb der allgemeinen Zweckrichtung steht"; 5.3.1980 - 5 AZR 881/78 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 44 [II.4 a.]: "Nur von diesem Zweck der Leistung her kann ... beurteilt werden, ob eine vorgenommene Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist, weil sie geeignet ist, diesem Zweck zu dienen, d.h. den erwünschten Erfolg herbeizuführen"; 10.3.1982 - 4 AZR 540/79 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 47 [Bl. 4 R]: "Ob der Ausschluss bestimmter Arbeitnehmergruppen von einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt ist, ist nach dem Zweck der Leistung zu beurteilen.

    ... Der Differenzierungsgrund muss die in der Regelung getroffene Rechtsfolge tragen".S. dazu statt vieler dazu nur BAG 17.5.1978 - 5 AZR 132/77 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 42 [4.]: "Daraus folgt, dass zunächst der Zweck der betreffenden Maßnahme zu ermitteln und danach zu beurteilen ist, ob der von der begünstigenden Maßnahme ausgeschlossene Personenkreis berechtigterweise außerhalb der allgemeinen Zweckrichtung steht"; 5.3.1980 - 5 AZR 881/78 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 44 [II.4 a.]: "Nur von diesem Zweck der Leistung her kann ... beurteilt werden, ob eine vorgenommene Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist, weil sie geeignet ist, diesem Zweck zu dienen, d.h. den erwünschten Erfolg herbeizuführen"; 10.3.1982 - 4 AZR 540/79 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 47 [Bl. 4 R]: "Ob der Ausschluss bestimmter Arbeitnehmergruppen von einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt ist, ist nach dem Zweck der Leistung zu beurteilen.

    136) S. dazu statt vieler dazu nur BAG 17.5.1978 - 5 AZR 132/77 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 42 [4.]: "Daraus folgt, dass zunächst der Zweck der betreffenden Maßnahme zu ermitteln und danach zu beurteilen ist, ob der von der begünstigenden Maßnahme ausgeschlossene Personenkreis berechtigterweise außerhalb der allgemeinen Zweckrichtung steht"; 5.3.1980 - 5 AZR 881/78 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 44 [II.4 a.]: "Nur von diesem Zweck der Leistung her kann ... beurteilt werden, ob eine vorgenommene Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist, weil sie geeignet ist, diesem Zweck zu dienen, d.h. den erwünschten Erfolg herbeizuführen"; 10.3.1982 - 4 AZR 540/79 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 47 [Bl. 4 R]: "Ob der Ausschluss bestimmter Arbeitnehmergruppen von einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt ist, ist nach dem Zweck der Leistung zu beurteilen.

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